FRANZISIERUNGSTAXE

04/02/2021

FRANZISIERUNGSTAXE

Die Franzisierungstaxe gilt für Freizeit- oder Sportboote. Sie wird anhand der Länge des Rumpfes Ihres Bootes und der administrativen Leistung Ihrer Motorisierung berechnet. Es genügt, die jährliche Gebühr für den Rumpf zur Motorisierungssumme hinzuzufügen, um den Gesamtbetrag der Franzisierungstaxe zu ermitteln.

Die Gebühren für den Rumpf betreffen nur Schiffe ab 7 Metern.
Die Gebühren für Motoren gelten für Motoren, die Schiffe über 7 Metern ausstatten, oder für Schiffe unter 7 Metern mit einer steuerlichen Leistung von über 22 PS.

Wenn Ihr Schiff dem Zollbüro in Korsika zugeordnet ist und es mindestens einmal im vergangenen Jahr in einem korsischen Hafen angedockt hat, wird Ihre Franzisierungstaxe um 30% reduziert.

 

RUMPFGEBÜHR
Unter 7 Metern Befreiung
Von 7 Metern bis 7,99 Metern 77 Euro
Von 8 Metern bis 8,99 Metern 105 Euro
Von 9 Metern bis 9,99 Metern 178 Euro
Von 10 Metern bis 10,99 Metern 240 Euro
Von 11 Metern bis 11,99 Metern 274 Euro
Von 12 Metern bis 14,99 Metern 458 Euro
Von 15 Metern und mehr 886 Euro
 
GEBÜHR FÜR DIE MOTORISIERUNG (administrative Leistung)
Bis 5 PS inklusive Befreiung
Von 6 bis 8 PS 14 Euro pro PS über der fünften
Von 8 bis 10 PS 16 Euro pro PS über der fünften
Von 11 bis 20 PS 35 Euro pro PS über der fünften
Von 21 bis 25 PS 40 Euro pro PS über der fünften
Von 26 bis 50 PS 44 Euro pro PS über der fünften
Von 51 bis 99 PS 50 Euro pro PS über der fünften
Sondersteuer: Für Motoren mit einer administrativen Leistung von 100 PS oder mehr wird die vorgesehene Gebühr durch eine Sondersteuer von 64 Euro pro PS ersetzt.
 
Steuerliche Leistung
des Motors
Boot von
- bis 7 Metern
Boot von
+ über 7 Metern
- bis 22 PS Befreiung Motorsteuer + Rumpf
+ über 22 PS Motorsteuer  Motorsteuer + Rumpf