04/02/2021
FRANZISIERUNGSTAXE
Die Franzisierungstaxe gilt für Freizeit- oder Sportboote. Sie wird anhand der Länge des Rumpfes Ihres Bootes und der administrativen Leistung Ihrer Motorisierung berechnet. Es genügt, die jährliche Gebühr für den Rumpf zur Motorisierungssumme hinzuzufügen, um den Gesamtbetrag der Franzisierungstaxe zu ermitteln.
Die Gebühren für den Rumpf betreffen nur Schiffe ab 7 Metern.
Die Gebühren für Motoren gelten für Motoren, die Schiffe über 7 Metern ausstatten, oder für Schiffe unter 7 Metern mit einer steuerlichen Leistung von über 22 PS.
Wenn Ihr Schiff dem Zollbüro in Korsika zugeordnet ist und es mindestens einmal im vergangenen Jahr in einem korsischen Hafen angedockt hat, wird Ihre Franzisierungstaxe um 30% reduziert.
RUMPFGEBÜHR | |
---|---|
Unter 7 Metern | Befreiung |
Von 7 Metern bis 7,99 Metern | 77 Euro |
Von 8 Metern bis 8,99 Metern | 105 Euro |
Von 9 Metern bis 9,99 Metern | 178 Euro |
Von 10 Metern bis 10,99 Metern | 240 Euro |
Von 11 Metern bis 11,99 Metern | 274 Euro |
Von 12 Metern bis 14,99 Metern | 458 Euro |
Von 15 Metern und mehr | 886 Euro |
GEBÜHR FÜR DIE MOTORISIERUNG (administrative Leistung) | |
Bis 5 PS inklusive | Befreiung |
Von 6 bis 8 PS | 14 Euro pro PS über der fünften |
Von 8 bis 10 PS | 16 Euro pro PS über der fünften |
Von 11 bis 20 PS | 35 Euro pro PS über der fünften |
Von 21 bis 25 PS | 40 Euro pro PS über der fünften |
Von 26 bis 50 PS | 44 Euro pro PS über der fünften |
Von 51 bis 99 PS | 50 Euro pro PS über der fünften |
Sondersteuer: Für Motoren mit einer administrativen Leistung von 100 PS oder mehr wird die vorgesehene Gebühr durch eine Sondersteuer von 64 Euro pro PS ersetzt. |
Steuerliche Leistung des Motors |
Boot von - bis 7 Metern |
Boot von + über 7 Metern |
- bis 22 PS | Befreiung | Motorsteuer + Rumpf |
+ über 22 PS | Motorsteuer | Motorsteuer + Rumpf |