FRANKISIERUNGSSTEUER

04/02/2021

FRANKISIERUNGSSTEUER

FRANKISIERUNGSSTEUER

Die Frankisierungssteuer gilt für Freizeit- oder Sportboote. Sie wird auf der Grundlage der Rumpflänge Ihres Bootes und der administrativen Leistung Ihrer Motorisierung berechnet. Man muss nur die jährliche Steuer für den Rumpf mit der für die Motorisierung addieren, um den Gesamtbetrag der Frankisierungssteuer zu kennen.

Die Rumpfrechte betreffen nur Schiffe ab 7 Metern.
Die Motorrechte gelten für Motoren, die Schiffe über 7 Meter ausstatten, oder Schiffe unter 7 Metern, deren steuerliche Leistung über 22 PS liegt.

Wenn Ihr Schiff an das Zollbüro von Korsika angeschlossen ist und es mindestens einmal im vergangenen Jahr in einem korsischen Hafen angelegt hat, wird Ihre Frankisierungssteuer um 30 % reduziert.

 

RECHT FÜR DEN RUMPF
Unter 7 Metern Befreiung
Von 7 bis 7,99 Metern 77 Euro
Von 8 bis 8,99 Metern 105 Euro
Von 9 bis 9,99 Metern 178 Euro
Von 10 bis 10,99 Metern 240 Euro
Von 11 bis 11,99 Metern 274 Euro
Von 12 bis 14,99 Metern 458 Euro
15 Meter und mehr 886 Euro
 
RECHT FÜR DIE MOTORISIERUNG (administrative Leistung)
Bis 5 PS inklusive Befreiung
Von 6 bis 8 PS 14 Euro pro PS über die fünfte
Von 8 bis 10 PS 16 Euro pro PS über die fünfte
Von 11 bis 20 PS 35 Euro pro PS über die fünfte
Von 21 bis 25 PS 40 Euro pro PS über die fünfte
Von 26 bis 50 PS 44 Euro pro PS über die fünfte
Von 51 bis 99 PS 50 Euro pro PS über die fünfte
Sondersteuer: Für Motoren mit einer administrativen Leistung von 100 PS oder mehr wird das vorgesehene Recht durch eine Sondersteuer von 64 Euro pro PS ersetzt.
 
Steuerliche Leistung
des Motors
Boot von
-7 Metern
Boot von
+7 Metern
- 22 PS Befreiung Steuer für Motor + Rumpf
+ 22 PS Steuer für Motor  Steuer für Motor + Rumpf