04/02/2021
FRANKISIERUNGSSTEUER
Die Frankisierungssteuer gilt für Freizeit- oder Sportboote. Sie wird auf der Grundlage der Rumpflänge Ihres Bootes und der administrativen Leistung Ihrer Motorisierung berechnet. Man muss nur die jährliche Steuer für den Rumpf mit der für die Motorisierung addieren, um den Gesamtbetrag der Frankisierungssteuer zu kennen.
Die Rumpfrechte betreffen nur Schiffe ab 7 Metern.
Die Motorrechte gelten für Motoren, die Schiffe über 7 Meter ausstatten, oder Schiffe unter 7 Metern, deren steuerliche Leistung über 22 PS liegt.
Wenn Ihr Schiff an das Zollbüro von Korsika angeschlossen ist und es mindestens einmal im vergangenen Jahr in einem korsischen Hafen angelegt hat, wird Ihre Frankisierungssteuer um 30 % reduziert.
RECHT FÜR DEN RUMPF | |
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Unter 7 Metern | Befreiung |
Von 7 bis 7,99 Metern | 77 Euro |
Von 8 bis 8,99 Metern | 105 Euro |
Von 9 bis 9,99 Metern | 178 Euro |
Von 10 bis 10,99 Metern | 240 Euro |
Von 11 bis 11,99 Metern | 274 Euro |
Von 12 bis 14,99 Metern | 458 Euro |
15 Meter und mehr | 886 Euro |
RECHT FÜR DIE MOTORISIERUNG (administrative Leistung) | |
Bis 5 PS inklusive | Befreiung |
Von 6 bis 8 PS | 14 Euro pro PS über die fünfte |
Von 8 bis 10 PS | 16 Euro pro PS über die fünfte |
Von 11 bis 20 PS | 35 Euro pro PS über die fünfte |
Von 21 bis 25 PS | 40 Euro pro PS über die fünfte |
Von 26 bis 50 PS | 44 Euro pro PS über die fünfte |
Von 51 bis 99 PS | 50 Euro pro PS über die fünfte |
Sondersteuer: Für Motoren mit einer administrativen Leistung von 100 PS oder mehr wird das vorgesehene Recht durch eine Sondersteuer von 64 Euro pro PS ersetzt. |
Steuerliche Leistung des Motors |
Boot von -7 Metern |
Boot von +7 Metern |
- 22 PS | Befreiung | Steuer für Motor + Rumpf |
+ 22 PS | Steuer für Motor | Steuer für Motor + Rumpf |